Legitime Erbschaft erhalten.
Wurden Sie von der Erbschaft ausgeschlossen oder haben Sie unrechtmäßig zu wenig erhalten? Als Finanzstarker Partner übernehmen wir für Sie sämtliche Kosten und Risiken in jedem Verfahrensstadium.
Kein Kostenrisiko
Erfolgsabhängige Provision
Schnelle und kostenlose Überprüfung
Streit ums Erbe?
Ebrschaftstreit kann langwierig, rechtlich komplex und finanziell aufwendig sein. In vielen Fällen wird ein Pflichtanteil durch Verschenkungen während der Lebzeit des Erblassers oder durch rechtliche Konstruktionen gemindert oder umgegangen. Kinder oder Ehegatten des Verstorbenen werden in vielen Fällen unrechtmäßig ungleich behandelt und in manchen Fällen sogar um Ihren Anteil gebracht. Testamentanfechtung, Schenkunksanfechtung, Bewertungsanfechtung und Aufforderungen zur Herausgabe gehören nur zu einigen Schritten, mit welchen der Erbberechtigte seinen Anspruch durchsetzen kann. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen starken Partner, wessen Unterstützung bei einem Verfahren von entscheidender Bedeutung sein kann.

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Mit einem Klick auf "Jetzt überprüfen" können Sie uns ein paar einfache aber esentielle Fragen beantworten, um eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.

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Rechtsdurchsetzung
Wir übernehmen für Sie sämtliche Kosten eines Verfahres und finanzieren für Sie im Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte, welche sich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmern. Sollten Sie verlieren, werden für Sie auch in diesem Fall sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten übernommen.
Wir sind Ihr starker Partner!
Insgesamt haben wir Ansprüche von über €500 Mllionen finanziert!
Insbesondere im Erbrecht kann die Höhe des rechtmäßigen Anteils unklar sein und wird von Erben oft, wie auch die Komplexität des Erbrechts, unterschätzt. Zur rechtmäßigen Erben können auch unneheliche Kinder, Ehepartner des Verstorbenen oder andere Verwandte gehören.
Häufig gestellte Fragen
Haben Sie Fragen? Wir antworten gerne!
1 Wer sind legitime Erben?
In Österreich sind die gesetzlichen Erben in erster Linie die nächsten Angehörigen. Dazu zählen Kinder und Ehegatten oder eingetragene Partner – sie erben gemeinsam. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (z. B. Geschwister). Der Ehegatte oder eingetragene Partner erhält neben Kindern ein Drittel, neben Eltern zwei Drittel, und allein das gesamte Erbe, wenn keine anderen gesetzlichen Erben vorhanden sind. Auch uneheliche Kinder und adoptierte Kinder sind gleichgestellt. Gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt der Nachlass an den Staat.
2 Was ist ein Pflichtanteil?
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe, den bestimmte nahe Angehörige erhalten müssen – auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Anspruch darauf haben insbesondere Kinder, Ehegatten und eingetragene Partner. Er wird nicht automatisch zugeteilt, sondern muss vom Pflichtteilsberechtigten eingefordert.
3 Entstehen mir wirklich keine Kosten?
Die Prüfung Ihres Anspruches ist bei uns kostenlos. Wir übernehmen für Sie sämtliche zu finanzierenden Gerichts- Anwalts- sowie Gutachter oder Sachverständigerkosten. Falls Ihr Fall verloren geht, übernehmen wir auch Kosten der gegnerischen Anwälte. Samit tragen Sie kein Prozesskostenrisiko. Im Gegenzug erhalten wir nur im Erfolgsfall eine Erfolgsabhängige Provision.
4 Kann ich von der Erbfolge ausgeschlossen werden?
Von der Erbschaft kann grundsätzlich jede Person durch ein Testament oder einen Erbvertrag ausgeschlossen werden – das nennt man Enterbung. Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder oder Ehegatten) können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Pflichtteil ausgeschlossen werden. Es muss gründlich geprüft werden, ob diese tatsächlich vorliegen.